Teilnahme

      Die Teilnahmebediungen:

  • § 1 TEILNAHMEBERECHTIGT sind Töpfer, Kunsthandwerker und Künstler,
    die ihre Kunst / ihr Kunsthandwerk hauptberuflich ausüben. Nebenberufliche
    Kunsthandwerker, die ein festes Einkommen aus anderer Quelle beziehen,
    sind nicht auf Einkünfte dieser Märkte angewiesen.
  • § 2 Eine GEWERBLICHE ANMELDUNG oder die KÜNSTLERANERKENNUNG
    beim Finanzamt muß nachgewiesen werden.
  • § 3 TÖPFER müssen eine qualifizierte Ausbildung nachweisen und sollten
    nach dem gültigen Handwerksrecht in der Handwerksrolle eingetragen sein
    oder einen entsprechenden Status (Diplom) nachweisen können. Das gilt
    für alle Techniken des Töpferhandwerks.
  • § 4 BEREICH SCHMUCK: Hersteller von Gold- und Silberschmuck müssen
    eine fundierte Ausbildung nachweisen.
    Aus fertig gekauften Einzelteilen zusammengestellter Schmuck,
    Modeschmuck aus Plastik und ähnliches ist nicht zugelassen. (Siehe § 5)
  • § 5 HANDELSWARE IST NICHT ZUGELASSEN, auch nicht als dekoratives
    Nebenprodukt aus befreundeter Werkstatt. Ausnahmen: Eindeutig zuordenbares
    Zubehör wie Duftöle, Honiglöffel u.ä., das in Verbindung mit eigenen Produkten
    verkauft wird. Sollte auch nur teilweise Handelsware gefunden werden, kann dies
    zum Marktverweis ohne Erstattung der Kosten führen.
    Die angebotenen Arbeiten müssen in EIGENER WERKSTATT entworfen und
    hergestellt sein
    . GIESSKERAMIK ist als Teil des Keramikhandwerks nur
    zugelassen, wenn die Formen nachweislich auf eigenen Entwürfen beruhen.
  • § 12 Die PERSÖNLICHE ANWESENHEIT der Kunsthandwerker auf einem
    Markt ist grundsätzlich erwünscht. Nur in Ausnahmefällen werden andere Personen
    wie Lebensgefährten oder Angestellte, die selbst Handwerker oder Künstler sind,
    als alleinige Stellvertreter akzeptiert. Reine Verkäufer auf Lohn- oder Kommissions-
    basis sind Händler und entsprechen somit nicht der Grundidee eines dieser Märkte.

      Weitere Informationen sowie die Höhe der Werbekostenanteile werden mit
      den Einladungen und Anmeldungen verschickt, nach dem der Veranstalter weiß,
      ob die Bewerberin oder der Bewerber den Bedingungen entspricht und ihre -
      seine Arbeiten zum Anspruch der Märkte passen.

    Die Bewerbung sollte beinhalten:

  • Bilder der Arbeiten, damit die Verantwortlichen einen Eindruck der Arbeiten
    bekommen.
  • Der berufliche Werdegang - Nachweise über Ausbildung 
  • Gewerbliche Anmeldung bzw. Künstleranerkennung/Diplom
  • Eine Internetpräsentation mit den notwendigen Informationen kann natürlich
    das Schicken von Bildern per Post ersetzen. In dem Fall genügt eine E-mail.
  • Wer auf konventionelle Art geschickte Bilder zurückbekommen möchte, sollte
    Rückporto und einen entsprechenden Umschlag beilegen.

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