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Die Teilnahmebediungen:
sind Töpfer, Kunsthandwerker und Künstler,
die ihre Kunst / ihr Kunsthandwerk hauptberuflich ausüben. Nebenberufliche Kunsthandwerker, die ein festes Einkommen aus anderer Quelle beziehen, sind nicht auf Einkünfte dieser Märkte angewiesen.
§ 2 Eine GEWERBLICHE ANMELDUNG oder die KÜNSTLERANERKENNUNG beim Finanzamt muß nachgewiesen werden.
§ 3 TÖPFER müssen eine qualifizierte Ausbildung nachweisen und sollten nach dem gültigen Handwerksrecht in der Handwerksrolle eingetragen sein
oder einen entsprechenden Status (Diplom) nachweisen können. Das gilt für alle Techniken des Töpferhandwerks.
§ 4 BEREICH SCHMUCK: Hersteller von Gold- und Silberschmuck müssen eine fundierte Ausbildung nachweisen. Aus fertig gekauften Einzelteilen zusammengestellter Schmuck,
Modeschmuck aus Plastik und ähnliches ist nicht zugelassen. (Siehe § 5)
§ 5 HANDELSWARE IST NICHT ZUGELASSEN, auch nicht als dekoratives Nebenprodukt aus befreundeter Werkstatt. Ausnahmen: Eindeutig zuordenbares
Zubehör wie Duftöle, Honiglöffel u.ä., das in Verbindung mit eigenen Produkten verkauft wird. Sollte auch nur teilweise Handelsware gefunden werden, kann dies zum Marktverweis ohne Erstattung der Kosten führen.
Die angebotenen Arbeiten müssen in EIGENER WERKSTATT entworfen und hergestellt sein. GIESSKERAMIK ist als Teil des Keramikhandwerks nur
zugelassen, wenn die Formen nachweislich auf eigenen Entwürfen beruhen.
§ 12 Die PERSÖNLICHE ANWESENHEIT der Kunsthandwerker auf einem Markt ist grundsätzlich erwünscht. Nur in Ausnahmefällen werden andere Personen
wie Lebensgefährten oder Angestellte, die selbst Handwerker oder Künstler sind, als alleinige Stellvertreter akzeptiert. Reine Verkäufer auf Lohn- oder Kommissions-
basis sind Händler und entsprechen somit nicht der Grundidee eines dieser Märkte.
Weitere Informationen sowie die Höhe der Werbekostenanteile werden mit den Einladungen und Anmeldungen verschickt, nach dem der Veranstalter weiß,
ob die Bewerberin oder der Bewerber den Bedingungen entspricht und ihre - seine Arbeiten zum Anspruch der Märkte passen.
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